Die Gußeisernen

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Warum keine Links?

Eine Verlinkung ist eine Veröffentlichung, also eine "Verbreitung" von Inhalt. Enthält der verlinkte Inhalt Rechtswidriges, haftet der Verlinkende. Der Verlinkende kann (und muß) in jedem Einzelfall begründen, und zwar sehr detailliert, warum er den rechtswidrigen Inhalt durch Verlinkung verbreitet. Das nutzen oft Lehrer oder Journalisten.

Ein pauschaler Haftungsauschluß als "Zauberformel" (und die Schuld auf andere schieben) reicht natürlich nicht aus: Das hatte 1998 jemand versucht und ist am LG Hamburg gescheitert. Seitdem gibt es dieses berühmte und oft mißverstandene Hamburger Urteil: Links sind immer eigenständige "Verbreitungen", pauschale Haftungssausschlüsse sind wirkungslos.

Der BGH hat das 2015 praxisbezogen präzisiert:

- Ist der Rechtsverstoß deutlich erkennbar, haftet der Verlinkende.

- Ist er Verstoß nicht deutlich erkennbar, haftet er ab Kenntnis. Straffrei geht der Verlinkende aus, wenn er dann den Link sofort löscht.

- Auch die Kosten einer Abmahnung oder strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Zukunft können dem Verlinkenden dann nicht berechnet werden.

Da es begrüßenswerterweise schon immer (also schon lange vor Internetzeiten) unzulässig war, Photographien von Personen ohne deren Einverständnis zu veröffentlichen, ist für jeden deutlich erkennbar, daß er rechtswidrig (und eigentlich auch äußerst unhöflich) handelt, wenn er im Internet solche Photographien veröffentlicht.

Der Abgebildete muß nicht begründen, warum er sein Recht am eigenen Bild wahrnehmen möchte. Manche Menschen möchten nicht einmal photographiert werden, geschweige denn im Internet erscheinen. Das sollte man beachten, selbst wenn es nicht verboten wäre.

Wie verhält man sich richtig? Das unerlaubte Abbilden von Menschen im Internet löst Schadenersatzklagen und Klagen auf Unterlassung nach sich und ist auf Antrag immerhin sogar strafbar (bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe). Veröffentlichen darf man Photos mit Personen, wenn

- die Personen weit entfernt/klein abgebildet sind und das Gesicht dadurch stark verpixelt ist

- die Person eine Einverständniserklärung unterzeichnet hat (wobei eine mündliche Erlaubnis nicht ausreicht, denn nach dem Tod können die Hinterbliebenen noch zehn Jahre lang Schadenersatz verlangen, auf Unterlassung klagen oder Strafantrag stellen)

Fazit: Wir können hier keine Links setzen, weil die meisten Links eindeutig erkennbar Personen (sogar Kinder!) zeigen, von denen wir im Einzelfall nicht wissen, ob sie mit einer weltweiten Veröffentlichung einverstanden sind. Eine Verlinkung ist eine Veröffentlichung. Wir dürfen aber Vereine mit ähnlichem Programm unverlinkt nennen:


- IGHL, Interessengemeinschaft Historische Landmaschinen Wetterau/Main-Kinzig e. V.
- Die Dieselschlucker e. V., Rückersbach
- Traktorenfreunde Seligenstadt e. V.
- Traktorclub Ackerkralle Taunus-Westerwald e. V.
- DMVR, Dampfmaschinenverein Roßwein
- Schlepperfreunde Klein-Auheim e. V.